Hausverwaltungen kennen das Bild: Der Kellergang ist mit Fahrrädern, Kinderwagen und Kartons verstellt, in der Ecke stehen Möbel, die niemandem gehören, ein Abteil ist seit dem Auszug des Mieters voll, und beim Begehungstermin mit der Feuerwehr wird der Fluchtweg beanstandet. Die Kellerentrümpelung für Hausverwaltungen unterscheidet sich von der privaten Räumung dadurch, dass sie viele Beteiligte, klare Zuständigkeiten und oft mehrere Objekte betrifft. In diesem Beitrag lesen Sie, wie wir Allgemeinflächen und herrenlose Gegenstände räumen, was bei Brandschutz und Fluchtwegen zu beachten ist und wie ein fester Ansprechpartner die Arbeit mit mehreren Häusern vereinfacht.
Allgemeinflächen und herrenlose Gegenstände
Kellergänge, Fahrradräume, Waschküchen, Trockenräume und Gemeinschaftskeller füllen sich über die Jahre mit Dingen, die niemand mehr beansprucht: das Fahrrad ohne Reifen, der Kinderwagen des längst ausgezogenen Mieters, Möbel, die "nur kurz" abgestellt wurden, Baumaterial aus einer früheren Sanierung, Weihnachtsbäume vom Vorjahr. Diese Gegenstände zu räumen ist Aufgabe der Hausverwaltung, aber sie verlangt Vorbereitung, weil Eigentum nicht einfach entfernt werden darf.
Bewährt hat sich ein Verfahren in drei Schritten. Zuerst ein Aushang mit Frist, in dem die Bewohner aufgefordert werden, ihre Gegenstände zu kennzeichnen oder zu entfernen. Dann eine Begehung nach Ablauf der Frist, bei der alles Unmarkierte fotografiert und in einer Liste festgehalten wird. Dann die Räumung durch uns, bei der genau diese Liste abgearbeitet wird. Wir räumen nur, was die Hausverwaltung freigibt, dokumentieren mit Fotos vor und nach dem Termin und legen alles beiseite, was trotz Freigabe nach persönlichem Besitz von Wert aussieht. Verwertbare Gegenstände werden angerechnet, Fahrräder in gutem Zustand beispielsweise. So bleibt der Vorgang für Eigentümergemeinschaft und Bewohner nachvollziehbar.