Möbel sind die Gegenstände, bei denen sich die Frage nach der Verwertbarkeit am häufigsten stellt. Sie sind groß, sie waren einmal teuer, und man hat sie nicht ohne Grund aufgehoben. Aber sie standen auch Jahre im Keller, und nicht jedes Stück hat das gut überstanden. Bei einer Kellerentrümpelung entscheidet die Verwertbarkeit darüber, ob ein Möbel angerechnet wird oder einfach mitgeht. In diesem Beitrag lesen Sie, welche verwertbaren Möbel bei einer Kellerentrümpelung in Frage kommen, woran unser Team den Zustand beurteilt und was mit den Stücken passiert, nachdem sie Ihren Keller verlassen haben.
Welche Möbel als verwertbar gelten
Verwertbar ist ein Möbel, wenn es jemand anderes ohne größere Reparatur nutzen kann und wenn es sich transportieren lässt. Am häufigsten trifft das auf Massivholzmöbel zu: Kästen, Kommoden, Kredenzen, Tische, Sessel, Bänke, Truhen, Regale, Betten mit Holzrahmen. Sie sind stabil, lassen sich zerlegen und wieder aufbauen, und sie haben eine anhaltende Nachfrage, weil sie oft besser gebaut sind als vieles, was heute neu gekauft wird. Ebenfalls verwertbar sind Möbel aus Metall, etwa Werkbänke, Regale, Spinde und Gartenmöbel, sofern sie nicht durchgerostet sind.
Dann gibt es Möbel, deren Wert weniger im Material als in der Form liegt: Stücke aus den fünfziger bis siebziger Jahren, Designklassiker, Stühle bekannter Hersteller, Stehlampen, kleine Beistelltische. Sie werden gesucht, auch mit Gebrauchsspuren. Schwieriger sind Polstermöbel, die nur verwertbar sind, wenn sie trocken, sauber und unbeschädigt sind, was nach Jahren im Keller selten der Fall ist. Und kaum verwertbar sind Möbel aus Pressspan mit Folie oder Furnier, weil sie Feuchtigkeit schlecht vertragen, beim Zerlegen Schaden nehmen und in der Weitergabe kaum nachgefragt sind. Das gilt auch, wenn sie einmal teuer waren.